Laut eines Presseberichtes von CNET ist das Impressum in Xing-Profilen in seiner aktuellen Form abmahnfähig. CNET beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart.
Für Privatpersonen gibt es aber Entwarnung. Das Urteil bezieht sich auf Freiberufler, Geschäftsführer und Unternehmensinhaber, die auch im Berufsnetzwerk XING ein vollständiges Impressum angeben müssen.
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