Mittwoch, 4. Februar 2015

#Double-Opt-in vor dem Aus? Gericht auf wirren Wegen...

Korrekter geht es eigentlich nicht: Ein Kunde meldet sich auf der Webseite für einen Newsletter an, anschließend bekommt er eine Bestätigungsmail und nur wenn er die auch positiv erwidert gibt es künftig die elektronische Post.
Ein Gericht sieht das jetzt anders. So eine Bestätigungsmail ist (auch wenn sie werbefrei ist) für sich schon Werbung und somit ohne Opt-in nicht zulässig. Unverständnis? Unkenntnis? Ignoranz? Oder ganz einfach der Effekt, wenn Menschen entscheiden, die im Medium nicht zu Hause sind? Ich verstehe es jedenfalls nicht....
Zum Artikel der Internet World

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