Montag, 22. Februar 2016

Verlage scheitern mit Kartell-Klage gegen Google

Endlich scheint einmal ein medienkompetenter Richter sein Urteil gefällt zu haben. Einer Suchmaschine dafür, dass man im organischen Ergebnis mit einer Kurzzusammenfassung, einem Foto und dem Link auf den kompletten Artikel angezeigt wird , auch noch Geld abzuverlangen ist schon sehr merkwürdig....
Merkwürdig auch, dass die Springer-Presse im Jahr 2014, nachdem Google die Treffer als Reaktion auf die juristischen Auseinandersetzungen zum Leistungsschutzrecht nur eingeschränkt angezeigt hatte, Google wieder "erlaubt" hatte die übliche Darstellung anzuzeigen. Grund: massive Einbrüche bei den Werbeeinnahmen.


Zum Artikel auf tagesschau.de

Zum Artikel aus dem Jahr 2014 (tagesschau.de)

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